Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Gültigkeit
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Schiclub-PSV (in Folge SC-PSV genannt), einer Sektion des Postsportvereins, gelten für alle Veranstaltungen, die vom SC-PSV durchgeführt werden. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn der SC-PSV diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Die jeweils gültigen allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen zur Einsichtnahme beim SC-PSV auf und sind auf der homepage des SC-PSV abrufbar.
2. Teilnahme an einer Veranstaltung
Die Teilnahme an einer Veranstaltung bedarf einer vorhergehenden Anmeldung. Anmeldungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen, wobei datenelektronische Mitteilungen wie Fax oder E-mail als schriftlich gelten. Leistung, Preis und Termin einer Veranstaltung ist dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.
Nach Eingehen der Anmeldung zu einer Veranstaltung und Annahme der Bestellung durch den SC-PSV wird von diesem eine Buchungsbestätigung ausgestellt. Nachträgliche wesentliche Änderungen bedürfen beidseitiger Zustimmung und sind schriftlich festzuhalten.
Auf der Anmeldung ist dem SC-PSV die Zustelladresse sowie die Bankverbindung bekannt zu geben. Ändern sich diese, so ist dies dem SC-PSV schriftlich mitzuteilen.
Anmeldungen sind zu senden an:
Schiclub-PSV, Schubertgasse 2A, 3000 Gablitz oder
schiclub-psv@aon.at .
3. Übertragung der Veranstaltung
Nimmt die angemeldete Person an der gebuchten Veranstaltung nicht selbst teil, so kann mit Zustimmung des SC-PSV das Vertragsverhältnis auf eine andere natürliche Person übertragen werden. Beide haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu gleichen Teilen.
4. Verwendung der übermittelten Daten
Die an den SC-PSV übermittelten Daten werden zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung sowie jederzeit widerruflich für interne Marketingzwecke und Informationen für weitere Veranstaltungen gespeichert und verwendet.
5. Schadenersatz und Haftungsausschluss
Die Schadenersatzpflicht des SC-PSV ist bei leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. Der SC-PSV haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von seinen Organen verursachte Schäden. Soweit der SC-PSV für andere Personen als seine Organe, wie Erfüllungsgehilfen oder Beauftragte, einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit betreffen. Bei vom SC-PSV vermittelten oder besorgten Leistungen erstreckt sich die Haftung des SC-PSV bloß auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Partners oder Leistungsträgers, jedoch nicht für die Erbringung der Leistung. Bei Unternehmungen, die von den Teilnehmern selbsttätig vorgenommen werden und nicht unter der Leitung des SC-PSV stehen, haftet dieser nicht.
6. Mitteilung von Mängeln
Der Teilnehmer hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Organ des SC-PSV vor Ort mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Teilnehmers. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche mindern.
7. Zahlungskonditionen
Die Anzahlung zur gebuchten Veranstaltung ist binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluß fällig. Langt die Anzahlung nicht zeitgerecht oder vermindert ein, so ist die Vereinbarung an der Teilnahme der Veranstaltung nichtig und die Buchung somit gegenstandslos.
Wird im Veranstaltungsprogramm kein Anzahlungsbetrag ausgewiesen, so beträgt dieser 50% des Gesamtbetrages.
Die Restzahlung, der Differenzbetrag vom Gesamtbetrag und der bereits geleisteten Anzahlung, ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Langt die Restzahlung nicht zeitgerecht ein, so ist der SC-PSV von der Leistungserfüllung befreit und eine Rückzahlung erfolgt nur, insofern im Veranstaltungsprogramm keine anderen Stornosätze oder -beträge bekannt gegeben sind, unter Berücksichtigung des Stornosatzes Pkt. 8.2.1.
Die Höhe der Anzahlung, Gesamtbetrag, Veranstaltungstermin, Leistung des Skiclub ist dem Veranstaltungsprogramm auf der Homepage des Skiclub zu entnehmen. Ebenso wird dies mit dem jeweiligen Zahlungsziel in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
8. Rücktritt des Teilnehmers
8.1 ohne Stornogebühr
Der Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsabschluä, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, möglich.
Abgesehen davon, kann der Teilnehmer, ohne dass der SC-PSV gegen ihn Ansprüche hat, zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden. Geringfügige Änderungen des Vertrages berechtigen den Teilnehmer nicht zur Entgeltminderung oder dem Rücktritt vom Vertrag.
8.2 mit Stornogebühr
Der Teilnehmer ist grundsätzlich in allen nicht unter 8.1 genannten Fällen nur gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ergeben sich durch den Rücktritt des Teilnehmers für den SC-PSV keine weiteren Verpflichtungen (Stornogebühr für Hotel, Transportmittel u.a.), so ist ein Vertragsrücktritt für den Teilnehmer auch ohne Stornogebühr möglich.
Der Skiclub behält sich jedoch das Recht vor im Falle einer Stornierung Bearbeitungskosten einzuheben. Für Kosten von Leistungen, die vom Skiclub nicht abgewendet werden können, hat der Teilnehmer in voller Höhe aufzukommen (Kosten für Trainingsgerät u.a.).
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zu den Gesamtkosten und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Werden im Veranstaltungsprogramm keine anderen Stornosätze bekannt gegeben, so kommen folgende zur Anwendung.
8.2.1
27 bis 20 Tage vorher 50 % des Gesamtbetrages
8.2.3
19 bis 10 Tage vorher 80 % des Gesamtbetrages
8.2.3
ab 9 Tage vor Ankunft 100 % des Gesamtbetrages
9. Rücktritt des Schiclub
9.1 vor der Veranstaltung
9.1.1
Der SC-PSV wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Teilnehmer die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Veranstaltung angegeben Frist schriftlich mitgeteilt wurde.
9.1.2
Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d. h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen u.a. extreme Wetterverhältnisse und zu niedrige Temperaturen, sodass die geeigneten Bedingungen für eine Leistungserbringung nach dem Veranstaltungsprogramm nicht vorhanden sind.
9.1.3
Der Teilnehmer kann an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages bei 9.1.1 und 9.1.2 die Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern der SC-PSV zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
9.2 nach Beginn der Veranstaltung
Der SC-PSV wird von der Vertragserfüllung teilweise oder ganz befreit, wenn der Teilnehmer im Rahmen einer Gruppenveranstaltung die Durchführung der Veranstaltung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder bei Veranstaltungen oder Geländefahrten den Anweisungen der Instruktoren nicht Folge leistet. Erleidet der SC-PSV durch das schuldhafte Verhalten des Teilnehmers Schaden, so ist dieser gegenüber dem SC-PSV zu Ersatz verpflichtet und hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
10. Rücktrittserklärung
Rücktrittserklärungen bedürfen sowohl vom Teilnehmer als auch vom SC-PSV der Schriftlichkeit. Sie sind vom SC-PSV an die vom Teilnehmer zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse und vom Teilnehmer an die Anmeldeadresse zu senden. Rücktrittserklärungen nach Pkt.9.2 können auch mündlich ausgesprochen und persönlich übergeben werden.
Erklärt der Teilnehmer trotz vertragsgemäßer Erfüllung seiner Verbindlichkeit keinen Rücktritt und nimmt an der Veranstaltung nicht teil oder beansprucht nicht die volle Leistung, so besteht kein Anspruch auf volle oder teilweise Rückerstattung. Der SC-PSV kann jedoch eine Rückzahlung nach seinem Ermessen leisten.
Hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückzahlung, so wird diese vom SC-PSV binnen 4 Wochen auf das von Teilnehmer zuletzt bekannt gegebene Konto überwiesen.
11. Sonstige Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt grundsätzlich sowohl die Mitgliedschaft beim SC-PSV als auch beim ÖSV (Österreichischen Skiverband) voraus. Liegt keine ÖSV-Mitgliedschaft vor, so wird diese vom SC-PSV für den Teilnehmer beim ÖSV beantragt.
Die Teilnahme von Nichtmitgliedern ist möglich, bedarf jedoch sportlicher oder anderer wesentlicher Gründe. Die Entscheidung darüber obliegt dem SC-PSV.